Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

LuxRentals AG
Sonnenbergstrasse 23
6052 Hergiswil

Stans, 13.06.2024

CHE-297.235.016

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (nachfolgend AGB) regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von LuxRentals AG (nachfolgend "Vermieter") zu Vertragspartner/Vertragspartnerin (nachfolgend "Mieter/Lenker"). Die AGB gelten auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen zu den vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Anforderungen an den Mieter

Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt und mindestens 3 Jahre im Besitz eines in der Schweiz gültigen Fahrausweises sein. Provisorische Führerscheine genügen nicht.

3. Verpflichtungen des Mieters

Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Mieter während der gesamten Mietdauer in fahrfähigem, nüchternem und gesundem Zustand zu sein. Jeglicher Konsum von Drogen, Alkohol, berauschenden Medikamenten und jede andere Art von berauschenden Einflüssen sind strengstens verboten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung im Schadensfall und behält sich insbesondere ausdrücklich vor, strafrechtliche Schritte einzuleiten.

4. Fahrzeugübergabe

Der Mieter hat das Fahrzeug mit allem Zubehör und allen Bestandteilen in einwandfreiem, unbeschädigtem Zustand und vollgetankt übernommen. Alle eventuellen Mängel sind VOR Fahrzeugübernahme vom Mieter anzuzeigen und schriftlich im Mietvertrag festzuhalten.

5. Vorbehalt

Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Mietfahrzeug bei schlechtem Wetter nicht auszuhändigen. Für bestehende Reservationen werden mit dem Mieter neue Termine vereinbart. Beidseitig entstehen keine Mehrkosten.

6. Tankfüllung

Der Mieter erhält ein vollgetanktes Fahrzeug und hat dieses auch vollgetankt zurückzugeben. Der Treibstoff geht zu Lasten des Mieters. Für nicht vollgetankte Fahrzeuge werden dem Mieter / Lenker die Treibstoffkosten sowie eine zusätzliche Gebühr für Umtriebe von CHF 30.00 in Rechnung gestellt.

Die Kosten, welche durch eine Falschbetankung verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters / Lenkers.

7. Ausland

Das Mietfahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden.

Es ist dem Mieter untersagt, das Fahrzeug für "Offroad-Fahrten", Gebirgsfahrten oder auf rauem Gelände zu verwenden. Bei Nichteinhaltung haftet der Mieter dem Vermieter für sämtliche Schäden.

8. Mietpreis / MWST

Der vereinbarte Mietzins ist vor Mietantritt zu begleichen. Alle Preise verstehen sich inkl. MWST – CHE-297.235.016.

Allfällige Kosten bei der Rückgabe (z.B. Mehrkilometer, usw.) sind unverzüglich zu bezahlen.

9. Kaution

Vor Übergabe des Fahrzeuges ist eine Kaution in Höhe von mindestens CHF 2500.00 zu hinterlegen. Die Kaution ist mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) oder in BAR zu bezahlen und dient dem Vermieter zur Sicherheit aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis, einschliesslich Schadenersatzansprüchen. Der Vermieter kann die Kaution mit den Forderungen aus dem Mietverhältnis verrechnen.

10. Versicherung

Die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ist im Mietpreis enthalten:

Der Selbstbehalt des Mieters beträgt:

  • Haftpflicht: bis 25 Jahre: CHF 2'000.00.
  • ab 25 Jahre: CHF 0
  • Vollkasko: bis 25 Jahre: max. CHF 10'000.00 (je nach Fahrzeugmodell)
  • ab 25 Jahre: max. CHF 10'000.00 (je nach Fahrzeugmodell)

Sollte der Mieter nachweislich grobfahrlässig für einen Unfall oder Schaden an den Fahrzeugen des Vermieters verantwortlich sein, wird ein zusätzlicher Aufschlag von 20% auf die Gesamtreparaturrechnung der Werkstatt zu den Versicherungshaftungskosten fällig.

Zusätzlich behält sich der Vermieter einen Anspruch auf Schadenersatz in der Höhe von CHF 20'000.00 für die ganzen Umtriebe und Mietausfälle ausdrücklich offen. Schäden bis zu den oben genannten Summen gehen immer zu Lasten des Mieters.

Ist der Mieter/Lenker weniger als 25 Jahre alt, ist zusätzlich zum Selbstbehalt ein Zuschlag von 20% auf die effektive Gesamtreparaturrechnung geschuldet.

11. Versicherungsausschluss

Nicht versichert sind das Fahren ohne gültigen und erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppfahrten, Autorennen, Schäden infolge Alkoholeinflusses von mehr als 0 Promille Blutalkoholgehalt oder unter Einwirkung von betäubenden Mitteln oder sinnesstörenden Medikamenten, Schäden durch Unruhen aller Art, sowie das Überlassen des Fahrzeuges an Dritte. Es besteht keine Insassenversicherung. Bergungskosten, Reifenschäden, Felgenschäden, Innenraum, Polsterung usw., Schlüsselverlust und Marderschäden gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers. Schäden etc., welche durch nicht ordnungsgemässes Fahren entstehen (insbesondere deaktivieren des ESP), sind ebenfalls nicht gedeckt. Für Unfälle bzw. Schäden, welche durch Grobfahrlässigkeit wie Regen, Schneefall, Eisglätte, Hagel, zu nahes Auffahren etc. verursacht werden, haftet der Mieter. Reparaturen an Frontscheiben werden grundsätzlich nach Aufwand verrechnet und sind vom Mieter zu tragen.

12. Verkehrsübertretungen

Volle Haftung des Mieters/Lenkers bei Bussen, Missachtungen des Strassenverkehrsgesetzes oder anderen Verkehrsdelikten während der Mietdauer bis zur Rückgabe, zusätzliche Aufwände werden mit CHF 80.00 Service-/Verwaltungsgebühr verrechnet.

Der Vermieter teilt den Behörden auf Anfrage die Personendaten des Fahrzeuglenkers bzw. -mieters mit. Die jeweilige Behörde wendet sich dann direkt an den Fahrzeugmieter. Für den entstandenen administrativen Aufwand wird eine feste Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

13. Unfälle / Schadenfälle

Für den Schadensfall (Unfall, Diebstahl, sonstige Beschädigung oder Defekt) verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter unverzüglich und umfassend Meldung zu machen.

Der Mieter hat zudem die Polizei zu benachrichtigen und ein Unfallprotokoll zu erstellen. Für nicht gemeldete Schäden und für Verkehrsverletzungen jeglicher Art haftet der Mieter/Lenker.

14. Nutzung

Die Überlassung des Mietfahrzeugs erfolgt an den Mieter persönlich bzw. nur an autorisierte Personen. Für die Autorisierung benötigt es in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung des Vermieters.

In keinem Falle gestattet ist die Verwendung des Fahrzeugs, namentlich:

  • zur Vermietung an Dritte
  • zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen
  • zur Beförderung gefährlicher Güter
  • für Fahrten ausserhalb der Schweiz
  • zur Teilnahme an Fahrkursen

Ausserdem ist es dem Mieter verboten, Fahrzeugteile eigenmächtig auszutauschen oder zu ersetzen. Gleiches gilt für Reparaturaufträge.

Das Rauchen und das Mitführen von jeglichen Tieren im Fahrzeug ist verboten. Die Fahrzeuge sind in einem normal sauberen (Innenraum) Zustand zurückzugeben. Es ist ferner verboten, im Fahrzeug zu essen oder zu trinken. Allfällige Kosten für starke Verunreinigungen im Innenraum werden dem Mieter mit einer Pauschale von CHF 500.00 in Rechnung gestellt.

Das ESP darf während der kompletten Mietdauer des Fahrzeuges nicht deaktiviert werden. Ebenfalls verboten sind Autorennen sowie die Teilnahme an Rennsport-Anlässen. Bei diesen Schadensfällen besteht keine Versicherungsdeckung und die gesamten Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Es ist dem Mieter untersagt, Aufkleber oder "Auto Wraps" sind auf den Fahrzeugen des Vermieters anzubringen; wenn dies doch geschieht, wird eine entsprechende Gebühr erhoben.

15. Mehrkilometer

Die im Mietpreis inkludierte Fahrdistanz beträgt mindestens 100 km pro Tag. Zusätzliche Kilometer werden mit CHF 5/km berechnet, und der Mieter stimmt zu, solche Kosten zu bezahlen. Der Betrag ist sofort bei der Rückgabe zu begleichen.

16. Haftungsausschlüsse

Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Bargeld oder andere wertvolle Gegenstände des Mieters, die während der Mietdauer verloren bzw. entwendet werden.

17. Besondere Bestimmungen

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kredit-/Debitkarte des Mieters für alle Schäden am Fahrzeug und Verkehrsbussen zu belasten, die während der Mietdauer auftreten.

Der Vermieter behält sich vor, die hinterlegte Kaution für max. 28 Tage als Sicherheit für mögliche Verkehrsbussen oder Vertragsverletzungen einzubehalten, da es bis zu drei Wochen dauern kann, bis die Behörden eine entsprechende Vorfall melden.

18. Stornierung

Eine kostenlose Stornierung der Reservation ist bis spätestens zwei Arbeitstage vor Mietbeginn möglich. Kürzere Stornierungen werden mit einer Tagesmiete des gemieteten Fahrzeuges und einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 verrechnet.

Eine vorzeitige Rückgabe des Mietfahrzeugs berechtigt zu keinerlei Mietreduktion und Rückerstattungen.

19. Vertragsauflösung

Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens des Vermieters bei gesetzeswidrigem Verhalten, wenn der Mieter oder der Lenker falsche Angaben macht oder im Falle eines Verzuges oder eines Konkurses.

Der Vermieter kann das Mietverhältnis zudem unverzüglich beenden, wenn:

  • die Bedingungen und Konditionen dieses Vertrags nicht eingehalten werden;
  • der Mieter wesentliche Änderungen am Fahrzeug vornimmt;
  • Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden.

20. Rückgabe des Mietfahrzeuges

Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter/Lenker zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet. Der Vermieter hat das Recht, das Fahrzeug zurück zu nehmen oder abholen zu lassen, selbst wenn es auf einem Privatgrund steht. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug ohne Rücksprache mit den Behörden zurückzuholen und dem Mieter jeglichen Einkommensverlust, den der Vermieter erleiden könnte, in Rechnung zu stellen, und entbindet sich jeglicher Verantwortung für Bargeld oder wertvolle Gegenstände, die im Fahrzeug gelassen wurden, falls der Mieter:

  • die Bedingungen und Konditionen dieses Vertrags nicht einhält,
  • wesentliche Änderungen am Fahrzeug vornimmt,
  • die Zahlungen nicht rechtzeitig wie zuvor vereinbart leistet.

Reinigungskosten durch unverhältnismässige Verschmutzung werden nach Aufwand verrechnet.

Die Übergabe und Rückgabe erfolgen an der Geschäftsstelle des Vermieters. Bei der Übergabe, wie auch bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs, wird jeweils ein Zustandsprotokoll erstellt. Allfällige Schäden werden diesem Protokoll vermerkt.

Der Vermieter ist berechtigt, allfällige Schäden bis sieben Arbeitstage nach Rückgabe zu beanstanden.

21. Fehlmanipulationen

Schäden am Fahrzeug durch Überdrehung des Motors, Verschalten, Überhitzung der Kupplung durch langes Schleifenlassen, Kavalierstarts, übermässiger Reifenverschleiss, sowie jegliche Art von Fehlmanipulation bedingen der vollumfänglichen Haftung durch den Mieter. Schäden dieser Art sind via Computer nachweisbar und der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Verdacht eine Analyse durchzuführen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird neben dem Schaden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 fällig.

Für jedes "Offroad-Fahren" oder "Driften" ist automatisch eine Entschädigung von CHF 10‘000.00 geschuldet.

22. Fahrzeug waschen

Das Waschen des Fahrzeuges ist strengstens untersagt. Bei Lackbeschädigungen übernimmt der Mieter die volle Haftung des Schadens. Der Vermieter lässt die Fahrzeuge mit speziellen, lackschonenden Methoden waschen.

23. Ausfall aufgrund eines technischen Mangels des Fahrzeugs

Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn ein Fahrzeug kurzfristig ausfällt aufgrund eines technischen Mangels. Es kann – nach Möglichkeit – auf ein anderes Auto ausgewichen werden, welches frei ist.

Die Fahrzeuge sind GPS-überwacht.

24. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

25. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Dieser Vertrag untersteht ausschliessliche Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist in jedem Fall 6370 Stans.

Frequently Asked Questions

Haben Sie Fragen zu unserer Sportwagenvermietung? Finden Sie schnelle Antworten auf häufige Fragen in unserem FAQ-Bereich unten!

Wie alt muss man sein um ein Auto bei uns mieten zu können?

Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren.

Für den Lamborghini Huracan STO gilt ein Mindestalter von 25 Jahren.

Wie lange muss ich den Führerschein besitzen, um einen Sportwagen zu mieten?

Sie müssen Ihren Führerschein seit mindestens 3 Jahren besitzen, um bei uns einen Sportwagen zu mieten.

Wie funktioniert der Buchungsvorgang?

Der Buchungsvorgang ist einfach:

Schreiben Sie uns einfach eine WhatsApp-Nachricht an 079 197 80 00 mit dem gewünschten Fahrzeug und dem Zeitraum, in dem Sie es mieten möchten. Unser Team wird sich umgehend um Ihre Anfrage kümmern und das Fahrzeug für Sie reservieren.

Oder einfach über den "Book Now"-Button bequem und schnell online reservieren.

Welcher Kraftstoff wird getankt?

Premiumkraftstoff mit mindestens 100 Oktan.

(Shell: V-Power, ...)

Wer darf das gemietete Auto fahren?

Nur die im Mietvertrag angegebenen Fahrer dürfen das Fahrzeug fahren.

Zusätzliche Fahrer müssen vorab registriert und genehmigt werden.

Wie und wann muss ich bezahlen?

Die Bezahlung erfolgt bequem bei der Fahrzeugübergabe. Sie haben die Möglichkeit, den Mietpreis bar, mit Kreditkarte (Mastercard/Visa) oder vorab per Überweisung zu begleichen.

Neu bieten wir Ihnen zudem die Option, schnell und einfach mit TWINT zu bezahlen

Was passiert im Schadensfall?

Keine Sorge – im Schadensfall stehen wir Ihnen zur Seite, damit alles schnell und unkompliziert geregelt wird.

- Unterstützung: Unser Kundenservice ist rund um die Uhr erreichbar, um Sie zu unterstützen und den Schadenfall professionell zu klären

- Versicherungsschutz: Alle unsere Fahrzeuge sind umfassend versichert. Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von der gewählten Option (z. B. Vollkaskoschutz) ab.

- Einfache Abwicklung: Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung und informieren Sie transparent über die weiteren Schritte. Unser Ziel ist es, den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten.

Tipp: Mit unserer Vollkaskoversicherung reduzieren Sie Ihre Selbstbeteiligung und geniessen maximale Sicherheit.

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